Ausbildung

Fahrerlaubnisklassen seit 19.01.2013 -> aktualisiert 21.01.17

LKW-Klassen

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

BUS-Klassen

Traktor-Klassen

PKW-Klassen

Zweirad-Klassen

Achtung! Wir bilden diese Zweiradklassen nicht aus!

Benötigte Unterlagen für den Führerscheinantrag

Die Kürzel

Besondere AusbildungsfahrtenKürzel
1 Schulung auf Bundes- oder Landstraße (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) ÜL
2 Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen (davon eine 2 Stunden Minuten und, soweit möglich, mindestens 1 Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h) AB
3 Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten nach Nummer 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten) NF
     
Übungsstunden ÜSt